Trockennährböden - Zubereitung von eigenen Trockennährböden (allgemein)
Lagerung fertig zubereiteter Nährböden
Fertig zubereitete Nährböden sind nur begrenzt haltbar. Wenn nichts anderes angegeben ist, kann unter geeigneten Lagerbedingungen mit einer Haltbarkeit von mehreren Monaten gerechnet werden. Für einen längeren Zeitraum wird eine Lagerung bei ca. +12 °C bis +15 °C empfohlen. Agar-Nährböden dürfen nicht unter 0 °C gelagert werden, da sonst die Gelstruktur der Nährböden zerstört wird. Aufbewahrung bei Raumtemperatur ist im allgemeinen etwa 1-2 Wochen möglich. Sie sollte stets lichtgeschützt erfolgen. >
Bei längerer Lagerung sollten die Petrischalen zum Schutz gegen Austrocknung der Nährbodenplatte außerdem einzeln entlang der Fuge zwischen Deckel- und Bodenteil mit Klebeband umwickelt oder zu mehreren in Plastikbeuteln luftdicht verpackt werden. Flüssige, in Röhrchen oder Kolben abgefüllte Nährböden sollten ebenfalls luftdicht verschlossen werden. Wasserverlust kann zu Ausfüllungen oder zum Auskristallisieren von bestimmten Substanzen des Nährbodens führen sowie Schrumpfungsrisse in den Nährbodenplatten verursachen.
Bei Nährböden, die verderbliche Zusätze enthalten, ist es oft besser, das zubereitete Basismedium zu lagern und die Zusätze bei Bedarf steril einzumischen.
Einige Stunden vor Gebrauch sollen die Nährböden im Brutschrank auf die erforderliche Bebrütungstemperatur gebracht werden.
Information:
In den Kühllagern der Firma Plieske + Lederer GmbH wird eine Themperatur von 12° C eingehalten. Zusätzlich werden die Kühllager regelmäßig desinfiziert. Dies garantiert dem Dermatologen eine optimale Lagerhaltung.
Unschädliche Beseitigung der Kulturen
Über die Desinfektion von mikrobiologischen Kulturen und die Reinigung bzw. Entsorgung von mikrobiell kontaminiertem Material, insbesondere bei erwiesenem oder verdachtsweisem Vorhandensein von pathogenen Mikroorganismen, geben die DIN-Norm 58956 Teil 4 und die Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes Auskunft.
Demnach ist alles Material vor einer Entsorgung oder Reinigung zunächst vor allem thermisch zu desinfizieren. Eine chemische Desinfektion sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Eine thermische Desinfektion von Kulturen in Einweggefäßen, insbesondere in solchen aus Kunststoff, kann auf einfache und zweckmäßige Weise durch Autoklavieren (+121 °C, ca. 30 Min,) in hochschmelzenden Plastikbeuteln erfolgen. Danach dürfen die Beutel samt Inhalt der Müllbeseitigung zugeführt werden. Wenn geeignete Verbrennungsanlagen zur Verfügung stehen, so kann eine Abtötung und Vernichtung der Kulturen auch durch Verbrennen vorgenommen werden. Kulturen in wiederverwendbaren Glasgefäßen (z.B. Kulturröhrchen, Kolben) werden zunächst durch Autoklavieren (+121 °C, ca. 30 Min.) desinfiziert. Auch mikrobiell verschmutzte Glasgefäße oder hitzestabile Geräte werden zunächst im Autoklaven (+134 °C, ca. 20 Min.) oder im Heißluftschrank (+180 °C, mind. 30 Min.) desinfiziert. Erst danach erfolgt die Reinigung der Gefäße oder Geräte. Eine eventuelle Sterilisation schließt daran an. Sie wird ebenfalls im Autoklaven oder im Heißluftschrank durchgeführt.
Eine chemische Desinfektion erfolgt mittels geeigneter Desinfektionsmittel. Die enthaltenen Wirkstoffe sind meistens
nur gegenüber vegetativen Mikroorganismen, nicht aber gegenüber Bakteriensporen wirksam. Gewisse Bakterien und gewisse Viren sind gegenüber einigen Wirkstoffen resistenter als die übrigen Keime. Bei der chemischen Desinfektion müssen alle Objekte vom Desinfektionsmittel vollständig benetzt werden. Anhaftende Luftblasen sind daher zu entfernen. Für eine ausreichende Überflutung der Nährbodenoberfläche in einer Petrischale von 9 cm Durchmesser sind ca. 10 ml Desinfektionslösung erforderlich. Für eine sichere Desinfektion läßt man die Desinfektionslösung mind. 6 Stunden,
zweckmäßig über Nacht, einwirken.
Empfehlenswert ist die Verwendung von Desinfektionsmitteln, die nach § 10 des Bundesseuchengesetzes vom 18. Dezember 1979 vom Bundesgesundheitsamt geprüft oder in die Liste der geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsmittel der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie aufgenommen sind. Desinfektion, die von
Plieske + Lederer GmbH vertrieben wird, unterliegt ausschließlich dieser Liste (DGHM).