Fertignährböden (Zusammensetzung, Lagerung, Entsorgung)

Unschädliche Beseitigung der Kulturen

Über die Desinfektion von mikrobiologischen Kulturen und die Reinigung bzw. Entsorgung von mikrobiell kontaminiertem Material, insbesondere bei erwiesenem oder verdachtsweisem Vorhandensein von pathogenen Mikroorganismen, geben die DIN-Norm 58956 Teil 4 und die Empfehlungen des BGA Auskunft. Demnach ist alles Material vor einer Entsorgung oder Reinigung zunächst vor allem thermisch zu desinfizieren. Eine chemische Desinfektion sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Eine chemische Desinfektion sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Eine thermische Desinfektion von Kulturen in Einweggefäßen, insbesondere in solchen aus Kunststoff, kann auf einfache und zweckmäßige Weise durch Autoklavieren (121°C, mind. 30 Min.) in hochschmelzenden Plastikbeuteln erfolgen. Danach dürfen die Beutel samt Inhalt der Müllbeseitigung zugeführt werden. Wenn geeignete Verbrennungsanlagen zur Verfügung stehen, so kann eine Abtötung und Vernichtung der Kulturen auch durch Verbrennung vorgenommen werden. Kulturen in wiederverwendbaren Glasgefäße werden zunächst durch Autoklavieren (121°C, mind. 30 Min.) desinfiziert. Auch mikrobiell verschmutzte Glasgefäße oder hitzestabile Geräte werden zunächst im Autoklaven (134°C, mind. 20 Min.) oder im Heißluftschrank (190°C, mind. 60 Min.) desinfiziert. Erst danach erfolgt die Reinigung der Gefäße oder Geräte. Eine evtl. Sterilisation schließt daran an. Sie wird ebenfalls im Autoklaven oder im Heißluftschrank durchgeführt. Eine chemische Desinfektion erfolgt mittels geeigneter Desinfektionsmittel. Die enthaltenen Wirkstoffe sind meistens nur gegenüber vegetativen Mikroorganismen, nicht gegenüber Sporen wirksam. Gewisse Bakterien und Viren sind gegenüber einigen Wirkstoffen resistenter als die übrigen Keime. Bei der chemischen Desinfektion müssen alle Objekte vom Desinfektionsmittel vollständig benetzt werden. Anhaltende Luftblasen sind daher zu entfernen. Für eine ausreichende überflutung der Nährbodenoberfläche in einer Petrischale von 9 cm Durchmesser sind ca. 10 ml Desinfektionsläsung erforderlich. Für eine sichere Desinfektion lässt man die Desinfektionslösung mind. 6 Stunden, zweckmäßig über Nacht, einwirken.

Empfehlenswert ist die Verwendung von Desinfektionsmitteln, die nach § 10 des Bundesseuchengesetzes vom BGA geprüft oder in die Liste der geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsmittel der DGHM/VAH oder RKI aufgenommen sind.